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   BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95   

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https://dejure.org/1996,2488
BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95 (https://dejure.org/1996,2488)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1996 - 1 StR 544/95 (https://dejure.org/1996,2488)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 1 StR 544/95 (https://dejure.org/1996,2488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2108
  • MDR 1996, 622
  • NStZ 1996, 450
  • StV 1996, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 7. März 1995 (BGHSt 41, 64 = NStZ 1995, 516 [BGH 07.03.1995 - 1 StR 685/94] mit Anmerkung Krey/Jaeger) dargelegt hat, ist dabei bedeutsam, "ob der Ermittlungsauftrag über einzelne wenige, konkret bestimmte Ermittlungshandlungen hinausgeht, ob es erforderlich sein wird, eine unbestimmte Vielzahl von Personen über die wahre Identität des verdeckt operierenden Polizeibeamten zu täuschen, und ob wegen der Art und des Umfanges des Auftrages von vornherein abzusehen ist, daß die Identität des Beamten in künftigen Strafverfahren auf Dauer geheimgehalten werden muß.

    Auf solche Tätigkeiten hat der Senat (BGH NStZ 1995, 516 [BGH 07.03.1995 - 1 StR 685/94]) nicht abgestellt bei der Frage, ob der Beamte neben seinem Auftritt als Scheinaufkäufer "darüber hinaus in die Ermittlungen eingeschaltet" war.

  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95
    Verdeckte Polizeieinsätze, also auch das Verschweigen der Tätigkeit als Ermittlungsbeamter, sind zulässig (vgl. BGHSt 39, 335, 346; Nack in KK 3. Aufl. § 110 a Rdn. 5).
  • BGH, 17.05.1995 - 3 StR 69/95

    Verdeckter Ermittler - Verdeckte Ermittlung - Scheinaufkäufer - Gelegentlicher

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 544/95
    Dabei ist darauf abzustellen, ob der allgemeine Rechtsverkehr oder die Beschuldigtenrechte in künftigen Strafverfahren eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung durch den Einsatz des verdeckt operierenden Polizeibeamten erfahren können." Danach scheidet ein Einsatz als VE aus, wenn ein Polizeibeamter - sei es auch unter einem Decknamen (einer Legende) - lediglich als Scheinaufkäufer auftritt, ohne in die Ermittlungen darüber hinaus eingeschaltet zu sein (BGH aaO.; BGHR StPO § 110a Ermittler 3; Begründung zum Entwurf des OrgKG, BT-Drucks. 12/989 S. 42; Krey/Jaeger aaO.; Krey, Gutachten für das Zollkriminalamt Köln 1994 S. 32).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    aa) Es ist allerdings zweifelhaft, ob als Rechtsgrundlage die Generalklausel aus § 161 Abs. 1, § 163 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. dazu BTDrucks. 14/1484 S. 17, 23 f.; Wohlers in SKStPO 57. Lfg. § 163 Rdn. 1) ausreichte, die eine Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungshandlungen - auch mit "weniger intensiven" Grundrechtseingriffen - bietet (vgl. BGHSt 51, 211, 218 Tz. 21; BVerfG - Kammer - NJW 2009, 1405, 1407; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 161 Rdn. 1; vgl. für nicht offen ermittelnde Polizeibeamten als Scheinaufkäufer im Rahmen eines illegalen Rauschgiftankaufs BGHSt 41, 64, 66; BGHR StPO § 110a Ermittler 4; BGHR StPO § 110b Abs. 2 Wohnung 1).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96

    Wohnungsbesuch durch polizeilichen Scheinaufkäufer - § 110a Abs. 2 StPO,

    a) Zuzugeben ist der Revision, daß eine unmittelbare Anwendung der §§ 110 a ff. StPO auf den verdeckt ermittelnden Polizeibeamten hier nicht in Betracht kam, weil er nicht Verdeckter Ermittler im Sinne von § 110 a Abs. 2 StPO war (BGH NStZ 1995, 516 m.Anm. Krey/Jäger = BGHSt 41, 64 ff.; BGH StV 1996, 241, 242).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, scheidet hiernach ein Einsatz als Verdeckter Ermittler aus, wenn ein Polizeibeamter - sei es auch unter einem Decknamen - lediglich als Scheinaufkäufer auftritt, ohne darüber hinaus in die Ermittlungen eingeschaltet zu sein (BGHSt 41, 64; BGH NStZ 1996, 450 [BGH 06.02.1996 - 1 StR 544/95]; BGHR StPO § 110 a Ermittler 3).
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